Im Todesfall wird die Restschuld vollständig zurückgezahlt. Ihre Angehörigen erben nie Ihre Schulden.
Die Todesfallversicherung ist die grundlegende Leistung der Restschuldversicherung. Verstirbt der Kreditnehmer, zahlt der Versicherer der Bank die zum Zeitpunkt des Schadensfalls bestehende Restschuld zurück und befreit so die Erben von jeder Schuld im Zusammenhang mit dem Kredit.
Diese Leistung wird von Kreditgebern fast immer verlangt und bildet die Grundlage, auf der die Leistungen für Invalidität, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsplatzverlust aufbauen.
Warum Lendovia
Der Betrag der Leistung ist in Ihrer Simulation enthalten, ohne Überraschung bei der Unterschrift.
Verteilen Sie die Leistung frei zwischen Mitkreditnehmern, je nach Ihrem Einkommen.
Dank des Lemoine-Gesetzes können Sie den Versicherer wechseln, wann Sie möchten.
So funktioniert's
Die Todesfallleistung ist standardmäßig in Ihrer Simulation für Privatkredit oder Renovierungskredit enthalten.
Beantworten Sie einige einfache Fragen, um Ihr Risikoprofil zu bewerten.
Die Leistung tritt mit der Unterschrift in Kraft und deckt die gesamte Kreditlaufzeit ab.
Alles verstehen
Die Todesfallleistung ist die Grundlage der Restschuldversicherung: Sie wird von der Bank fast immer verlangt, im Gegensatz zu den Leistungen bei Arbeitsplatzverlust oder Invalidität, die fakultativ bleiben.
Bei einem Kredit zu zweit können Sie die Todesfallleistung von 50/50 bis 100/100 verteilen, je nach Ihrem jeweiligen Einkommen. Je höher der versicherte Gesamtanteil, desto vollständiger der Schutz Ihrer Angehörigen im Todesfall eines der Kreditnehmer.
Für Kredite unter 200.000 € pro Versichertem, die vor dem 60. Lebensjahr zurückgezahlt werden, ist der Gesundheitsfragebogen seit dem Lemoine-Gesetz nicht mehr obligatorisch. Sie können auch jederzeit ohne Begründung kündigen und den Versicherer wechseln.
Häufig gestellte Fragen
Sie ist gesetzlich nicht verpflichtend, wird aber von Kreditgebern fast immer verlangt, um einen Kredit zu gewähren.
Das Kapital wird direkt an den Kreditgeber gezahlt, um den verbleibenden Kredit zu begleichen, nicht an die Erben.
Es ist der Prozentsatz des Kredits, der durch die Leistung für jeden Kreditnehmer abgedeckt ist. Bei einem Kredit zu zweit muss die Summe der Anteile in der Regel 100 % erreichen.
Nein, wenn Ihr Kredit unter 200.000 € pro Versichertem liegt und vor Ihrem 60. Lebensjahr zurückgezahlt wird, befreit Sie das Lemoine-Gesetz davon.
Ja, jederzeit, ohne Vertragsstrafe, sofern der neue Vertrag ein gleichwertiges Absicherungsniveau bietet.